Statuten
STATUTEN der Swiss IoT AG
mit Sitz in Näfels, Glarus
Artikel 1 – Firma, Sitz, Dauer
Unter der Firma Swiss IoT AG besteht mit Sitz in Näfels, Kanton Glarus, auf unbestimmte Dauer eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. OR.
Artikel 2 – Zweck
Lösungen in IoT, Telekommunikation, GPS- und Navigationssystemen sowie Smart-Building und Smart-Environment Technologien
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit sowie den Verkauf von technischen Produkten und Systemen aller Art, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Geräte und Lösungen in IoT, Telekommunikation, GPS- und Navigationssystemen sowie Smart-Building und Smart-Environment Technologien.
Ferner erbringt sie Service-, Reparatur- und Wartungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Produkten und Systemen sowie IT-Dienstleistungen und Beratungen im Bereich moderner Technologien und damit verbundene oder ähnliche Geschäftstätigkeiten.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern.
Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern sowie Immaterialgüterrechte erwerben und veräussern.
Ferner kann sie Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Artikel 3 – Aktienkapital
Das Aktienkapital beträgt CHF 100'000.– (hunderttausend Franken), vollständig eingeteilt in 500 (fünfhundert) vollständig liberierte Namenaktien zu je CHF 200.– (zweihundert Franken) Nennwert.
Artikel 4 – Aktien
Die Aktien sind Namenaktien.
Jede Aktie gibt ein Stimmrecht und ein Anteilsrecht am Vermögen und Gewinn.
Die Aktien sind durch Namensbezeichnung unterschieden und nicht übertragbar, ausser mit Zustimmung des Verwaltungsrats.
Der Verwaltungsrat führt ein Aktienbuch.
Zur Gründung werden die Aktien wie folgt verteilt: Peter Baumann 250 Aktien, Sandra Berner 250 Aktien.
Artikel 5 – Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahrs statt.
Sie wird vom Verwaltungsrat einberufen, bei Versäumnis durch Aktionäre mit mindestens einem Zehntel des Aktienkapitals.
Einberufung erfolgt mindestens 20 Tage vorab per Einschreiben oder elektronisch mit Versand der Einladung und Tagesordnung.
Beschlüsse fassen absolute Mehrheit der vertretenen Nennwerte; Statutenänderungen bedürfen 2/3-Mehrheit.
Artikel 6 – Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.
Zur Gründung werden Peter Baumann und Sandra Berner als Mitglieder bestellt.
Die Amtsdauer beträgt maximal drei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und kann Einzelzeichnung beschliessen (z. B. jeder Gründer einzeln).
Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und aussergerichtlich.
Artikel 7 – Verzicht auf Revision (Opting-Out)
Die Aktionäre verzichten einhellig auf die Bestellung einer Revisionsstelle gemäss Art. 727a Abs. 2 OR.
Jeder Aktionär kann spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision verlangen.
Artikel 8 – Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
Artikel 9 – Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Artikel 10 – Auflösung
Auflösung erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung mit 2/3-Mehrheit der vertretenen Nennwerte.